Aufbereitungsmechaniker/-in

Braunkohle wird in Deutschland an mehreren Standorte gefördert. Braunkohle fördernde Unternehmen wünschten die Berücksichtigung ihrer Belange in der Ausbildungsordnung für Aufbereitungsmechaniker/-innen.

Auf Antrag des Wirtschaftsverband Kohle e.V. wurde der seit 1992 geltenden und weiterbestehenden Ausbildungsordnung eine weitere Fachrichtung „Braunkohle“ angefügt.
Mit Beginn des Ausbildungsjahres am 01.08.04 können junge Menschen nunmehr zwischen den Fachrichtungen „Naturstein“, „Feuerfeste und keramische Stoffe“, „Sand und Kies“, „Steinkohle“ und „Braunkohle“ für das dritte von insgesamt drei Ausbildungsjahren wählen.
In den ersten beiden Jahren der dreijährigen Lehrzeit werden in den Fachrichtungen gleiche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, jeweils bezogen auf die Besonderheiten des Lehrortes. Im dritten Lehrjahr gelten dann die speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse der Fachrichtungen vermittelt.Die fachlichen Belange der Fachrichtung Braunkohle wurden den anderen Fachrichtungen in der bestehende Verordnung von 1992 angefügt; dies sind im Wesentlichen:

(Quelle: Auszug  BIBB)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre

1 freie Lehrstellen